Beleidigungen, Drohungen, Belästigungen: Straftaten sind im Internet an der Tagesordnung. Besonders häufig sind Frauen davon betroffen. Doch was kann man tun, wenn man Opfer von Hass im Netz wird?
<h3>Straftat ist Straftat - auch im Netz</h3>
Zunächst ist wichtig festzuhalten, dass eine Straftat auch dann strafbar ist, wenn sie im Internet begangen wurde. In dem Zusammenhang fällt immer wieder der Satz "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum" - und das ist auch so.
<h3>Screenshots zur Beweissicherung</h3>
Sehr wichtig ist, dass Opfer von Hass im Netz Beweise sichern. Das heißt: Bevor ihr Kommentare oder Nachrichten löscht, die Straftatbestände erfüllen, solltet ihr unbedingt Screenshots machen. Diese können später die entscheidenden Beweismittel für eine Verurteilung sein.
<h3>Bringt die Taten zur Anzeige</h3>
Wenn euch Hass im Netz widerfährt, könnt ihr das zur Anzeige bringen. Dafür müsst ihr meist nicht einmal zur Polizei gehen. Unter www.online-strafanzeige.de findet ihr Zugänge zu den Portalen der Bundesländer für Online-Anzeigen. Ihr könnt aber natürlich auch ganz klassisch auf die nächste Polizeiwache gehen. Einige Bundesländer, wie zum Beispiel Hessen, haben zudem gesonderte Portale, die sich zum Beispiel mit Hetze im Netz beschäftigen. Wenn euch ein ungewünschtes Dickpic (also ein Foto eines Penis) gesendet wurde, könnt ihr das unter Dickstinction direkt zur Anzeige bringen.
<h3>Sucht euch Hilfe</h3>
Als Opfer von Hass und Hetze im Internet seid ihr nicht alleine. Organisationen wie HateAid unterstützen euch im Kampf gegen die Täter und beim Umgang mit den Folgen. Ihr könnt euch auch an sie wenden, wenn ihr euch unsicher seid, ob eine Aussage wirklich justiziabel ist.