Gefahr im Netz

Was Sie über Cybergrooming wissen sollten

Die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet nennt man Cybergrooming. Wie die Täter dabei vorgehen und was Eltern tun können, um ihre Kinder zu schützen.

Über soziale Netzwerke und Online-Spiele kommen Kinder und Jugendliche leicht in Kontakt mit Fremden. Dabei kommt es immer wieder auch zu sexuellen Übergriffen. Rund 250.000 Kinder haben in Deutschland nach Angaben von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey bereits Erfahrungen mit sogenanntem Cybergrooming gemacht.

Was ist Cybergrooming?

Unter Cybergrooming versteht man eine spezifische Art der sexuellen Belästigung, bei der die Täter über Online-Plattformen gezielt Kinder und Jugendliche anschreiben. Einigen Tätern geht es dabei um die sexuelle Interaktion über das Internet; andere versuchen, sich auch im realen Leben mit den Kindern zu treffen, um sie dann sexuell zu missbrauchen.

Cybergrooming ist in Deutschland eine Straftat, auch wenn es nicht zu direkten sexuellen Handlungen kommt. Schon der Versuch, mit einem Kind im Internet aus sexuellem Interesse in Kontakt zu treten, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Doch nur wenige Täter werden angezeigt. Betroffene Kinder haben oft große Schamgefühle und trauen sich nicht, mit Erwachsenen über ihre Erlebnisse zu sprechen.

Wie gehen die Täter vor?

Cybergrooming läuft häufig nach ähnlichen Mustern ab. Die Täter nehmen über Social-Media-Plattformen wie etwa Instagram, Snapchat, TikTok und Knuddels oder über die Chatfunktion von Online-Spielen gezielt Kontakt zu Kindern und Jugendlichen auf. Dabei geben sie sich meist als Gleichaltrige aus und bauen Vertrauen zu ihren Opfern auf, zum Beispiel indem sie gleiche Interessen vortäuschen, Komplimente machen und sich als gute Zuhörer und Ansprechpartner für Probleme erweisen.   

Auf diese Weise bringen die Täter ihre Opfer in eine emotionale Abhängigkeit. Schließlich fragen sie zum Beispiel nach Aussehen und sexuellen Erfahrungen und fordern die Mädchen und Jungen zum Versenden freizügiger Fotos oder zu sexuellen Handlungen vor der Kamera auf. Manche Täter nutzen anschließend das Bild- und Videomaterial, um ein persönliches Treffen zu erpressen. 

Wie können Kinder und Jugendliche geschützt werden?

Kinder und Jugendliche sollten ausreichend über die Gefahren bei der Online-Kommunikation und beim Veröffentlichen von persönlichen Daten und Fotos im Internet aufgeklärt werden. Um potenzielle Risiken besser einschätzen und mit Ihrem Kind auf Augenhöhe kommunizieren zu können, kann es helfen, wenn Sie sich selbst bei den entsprechenden Plattformen anmelden.

Suchen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind nach altersgerechten Online-Angeboten und vereinbaren Sie Verhaltens- und Sicherheitsregeln. Warnen Sie ihr Kind davor, persönliche Informationen zu teilen oder sich allein mit Bekanntschaften aus dem Internet zu treffen. Weisen Sie darauf hin, Kontakte abzubrechen, sobald der Chatpartner unangenehme Fragen stellt und Ihr Kind sich bedrängt fühlt. Machen Sie dabei deutlich, dass es sich bei negativen Erfahrungen an Sie wenden kann, ohne Verbote oder Strafen befürchten zu müssen.

Fälle von Cybergrooming sollten Sie beim Betreiber der Plattform und bei den Meldestellen jugendschutz.net und internetbeschwerdestelle.de oder der Polizei melden. Als Beweismittel können Screenshots der Chatverläufe mit Uhrzeit und Datum dienen.

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