Frauen heimlich unter den Rock fotografieren

Warum ist „Upskirting“ nicht strafbar?

Frauen in der Öffentlichkeit heimlich unter den Rock fotografieren – nach derzeitiger Rechtslage stellt das in Deutschland bislang keinen Straftatbestand dar. Doch warum ist das immer noch so?

Upskirting: Warum ist das in Deutschland nicht strafbar? | stern TV

Sie finden sich tausendfach im Internet: sogenannte „Upskirting“-Bilder und -Videos von Frauen, denen heimlich unter den Rock fotografiert oder gefilmt wurde. Die meist heimlich gemachten Aufnahmen landen für jeden frei zugänglich im Internet, zum Beispiel auf Pornoseiten oder speziellen Voyeur-Portalen. Zum Teil sind die Frauen auf den Bildern eindeutig zu erkennen und können identifiziert werden. Doch für das heimliche Fotografieren können die Täter bisher nicht belangt werden, denn in Deutschland handelt es sich beim „Upskirting“ nicht um einen Straftatbestand.
 

In Deutschland kein Straftatbestand

Laut aktueller Gesetzeslage fällt Upskirting nicht unter sexuelle Belästigung und auch das Recht am eigenen Bild greift hier in den meisten Fällen nicht. Das Fotografieren im öffentlichen Raum, zum Beispiel auf offener Straße, in Diskos oder bei einem Festival ist nicht strafbar – die Verbreitung der Fotos, zum Beispiel über das Internet, dagegen schon.

Das Problem ist jedoch, dass die Opfer von Upskirting es häufig nicht bemerken, wenn sie fotografiert werden, was es zusätzlich erschwert, gegen die Täter vorzugehen. Doch selbst wenn sie bemerken, dass Aufnahmen von ihnen gemacht werden, können sie den Täter lediglich auffordern, die Fotos zu löschen. Der einzige Weg, gegen solche Taten vorzugehen, führt derzeit über das Zivilrecht: Wenn eine dritte Person das Fotografieren beobachten und sich dadurch belästigt fühlen würde, läge eine Erregung öffentlichen Ärgernisses und damit eine Ordnungswidrigkeit vor.
 

In anderen Ländern steht "Upskirting" unter Strafe

Andere Länder haben die Gesetzeslage inzwischen entsprechend angepasst: Seit dem 12. April 2019 fällt Upskirting in England und Wales unter das Sexualstrafrecht. Und auch in Schottland, Australien und Neusseland ist Upskirting bereits verboten. In Großbritannien wurde das Verbot erst in diesem Jahr durch eine groß angelegte Kampagne erreicht: Eine junge Britin sammelte mehr als 110.000 Unterschriften und konnte so eine Gesetzesänderung in Gang bringen. Inzwischen kann Upskirting mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.
 

Petition: "Verbietet #Upskirting in Deutschland!"

Eine solche Kampagne wurde nun auch von der 28-jährigen Regiestudentin Hanna Seidel und der 25-jährigen TV-Redakteurin Ida Marie Sassenberg ins Leben gerufen. Nach britischem Vorbild haben sie auf change.org eine Petition gestartet und bereits über 34.000 Unterschriften für ein Verbot von Upskirting gesammelt. Hanna ist selbst bereits mehrfach Opfer von Upskirting geworden und musste erleben, dass nichtmal die Polizei ihr helfen konnte: „Man fühlt sich machtlos – es ist eine Herabwürdigung der Frau, man fühlt sich irgendwie ausgeliefert und hilflos – und oft auch schmutzig, was natürlich völlig falsch ist.“

stern TV ist auf die Straße gegangen und hat den Test gemacht: Wie reagieren Männer in der Kölner Innenstadt, wenn man versucht, sie heimlich in den Schritt zu fotografieren? Die Reaktionen sehen Sie diese Woche live bei stern TV. Unsere Gäste im Studio: Die Initiatorinnen der Petition Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg und Rechtsanwalt Christian Solmecke, der die Schwierigkeiten der Rechtslage beim Upskirting erklärt.

Wer die Petition unterstützen möchte oder den Initiatorinnen in den sozialen Netzwerken folgen möchte, findet hier die entsprechenden Links: