Lange Wartezeiten, wenig Spender

Warten und Hoffen: Organspende in Deutschland

Mehr als 9.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan – zugleich ist die Spendenbereitschaft deutlich geringer als in anderen europäischen Ländern.

Wenn die eigenen Organe ihre Funktion nicht mehr erfüllen, ist eine Organspende für viele schwerkranke Menschen die letzte Hoffnung. Häufig müssen sie jedoch mehrere Jahre auf ein passendes Spenderorgan warten.

Mehr als 9.000 Menschen stehen derzeit in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Doch die Zahl der Spender ist meist zu niedrig, um alle Patienten mit geeigneten Organen versorgen zu können: 2019 haben laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation 932 Menschen nach ihrem Tod insgesamt 2.955 Organe gespendet. Damit ist Deutschland eines der Schlusslichter in Europa.

Deutschland im internationalen Vergleich

Aus medizinischer Sicht schneidet Deutschland bei Organtransplantationen im internationalen Vergleich sehr gut ab, sagt Professor Dr. Nikolaus Haas, Klinikdirektor der LMU München. Doch es fehle an geeigneten Spendern: „Hätten wir mehr Organe zur Verfügung, wären die Wartelisten kürzer und den Patienten könnte früher geholfen werden“, so Haas.

Europaweit zählt Spanien zu den Ländern mit der höchsten Spenderquote: Hier kommen auf eine Million Einwohner ca. 49 Organspender. In Deutschland sind es dagegen nur etwa 11 Spender pro eine Million Einwohner. Diese großen Unterschiede lassen sich unter anderem durch die verschiedenen gesetzlichen Regelungen der Länder erklären.

Widerspruchslösung vs. Entscheidungslösung

In Ländern wie Spanien oder Österreich gilt für Organspenden die sogenannte Widerspruchsregelung. Das bedeutet: Jeder Bürger ist automatisch Organspender, sofern er nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widerspricht. Ein Gesetzentwurf, der eine Widerspruchslösung auch für Deutschland vorgesehen hatte, wurde Anfang des Jahres vom Bundestag abgelehnt.

In Deutschland darf eine Organspende nur mit der Zustimmung des Spenders erfolgen – es gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Wenn zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen wurde, müssen die Angehörigen nach dem Willen der verstorbenen Person entscheiden.

Voraussetzungen für eine Organspende

Neben der Zustimmung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen müssen für eine Organspende auch bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Erst wenn zwei voneinander unabhängige Fachärzte den Hirntod, also den nicht mehr behebbaren Ausfall des gesamten Gehirns, festgestellt haben, dürfen Organe transplantiert werden.

Für einen bestimmten Zeitraum kann dann das Herz-Kreislauf-System des verstorbenen Menschen künstlich aufrechterhalten werden, sodass die Organe und Gewebe bis zur Entnahme weiter durchblutet werden. Da der Hirntod selten ist und in den meisten Sterbefällen zuerst der Herzstillstand eintritt, kommen nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende in Frage. Das Alter und die meisten Krankheiten schließen eine Spende dagegen nicht aus.

Weitere Informationen zum Thema Organspende finden Sie auch bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums und bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation.