Brust-OP als medizinische Maßnahme

Wann wird eine Brustverkleinerung von der Krankenkasse übernommen?

Unter welchen Bedingungen eine Brustverkleinerung von der Krankenkasse übernommen wird und was Sie bei der Antragstellung beachten sollten.

Die Gründe für den Wunsch nach einer Brustverkleinerung können ganz unterschiedlich sein: Betroffene Frauen leiden häufig unter psychischen Problemen, aber auch Rückenprobleme, Nackenschmerzen oder Entzündungen können als  Folge zu großer Brüste auftreten. 

Gesundheitliche Probleme als Voraussetzung für die Kostenübernahme

Krankenkassen entscheiden in der Regel von Fall zu Fall, ob sie die Kosten für eine Brustverkleinerung übernehmen. Ausschlaggebend ist ein Antrag auf Kostenübernahme, der vor der Operation bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Auf Grundlage dieses Antrags, der eingereichten Unterlagen und einer Untersuchung der Patientin entscheidet ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) über die Kostenübernahme.

Voraussetzung für eine Übernahme der Kosten ist in der Regel die medizinische Notwendigkeit der Operation: Erst bei nachweislichen körperlichen Beschwerden, die auf den Brustumfang zurückzuführen sind, kann eine Brustverkleinerung von der Krankenkasse ganz oder zum Teil übernommen werden.

Solche medizinischen Komplikationen können z.B.  Probleme mit der Wirbelsäule, Nackenschmerzen, Entzündungen in der Brustfalte oder eine hohe Belastung im Schulterbereich durch BH-Träger sein. Rein psychische Probleme reichen in der Regel für eine Kostenübernahme nicht aus.

Zudem sollten andere Maßnahmen zur möglichen Linderung der Beschwerden – beispielsweise Gewichtsreduktion, Sport oder Krankengymnastik – ausreichend getestet worden sein. Bei Betroffenen mit großem Übergewicht übernehmen einige Krankenkassen die Kosten erst dann, wenn eine Gewichtsreduktion nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat.

Häufig spielt auch das Gewicht der Brust eine entscheidende Rolle: Die Mindestmenge des zu entfernenden Brustgewebes liegt für einige Krankenkasse bei 500g pro Brust, das entspricht in etwa zwei Körbchengrößen. Auch bei einer deutlichen Asymmetrie oder Fehlbildung der Brüste übernehmen einige Krankenkassen die Kosten.

Das müssen Sie vor dem Antrag beachten

Vor der Antragstellung sollten Sie prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Brustverkleinerung übernimmt.

Die Gründe für die Antragstellung sollten Sie in ihrem Antrag so genau und umfangreich wie möglich darstellen. Der Antrag sollte deutlich machen, dass durch eine Brustverkleinerung die gesundheitlichen Probleme gelindert werden. 

Alle Belege für die körperlichen Beschwerden sollten zusammen mit dem Antrag eingereicht werden, dazu zählen z.B. ärztliche Atteste und Gutachten, Nachweise über Krankengymnastik und Sportprogramme, oder Fotos, die das Einschnüren der BH-Träger belegen. Einige Ärzte erstellen kostenfrei Gutachten, die an die Krankenkasse geschickt werden können.