Mildere Strafe

Von einem Polizisten im Einsatz getötet: Neues Urteil im Fall Fabien Martini

Im Januar 2018 stirbt Fabien Martini – der Polizist Peter G. prallt während einer Einsatzfahrt mit ihrem Auto zusammen. Ein neues Urteil sieht jetzt eine deutlich mildere Strafe vor.

Es ist der 29. Januar 2018. Mit Blaulicht und Martinshorn rast der Polizist Peter G. an diesem Tag durch die Berliner Innenstadt – im Einsatz wegen eines gemeldeten Raubes. In einem Tunnel im Stadtteil Mitte ist der Beamte mit einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h unterwegs, wie Ermittlungen später ergeben.

Kurz hinter dem Tunnel sucht die damals 21-jährige Fabien Martini in ihrem Auto einen Parkplatz, fährt dafür von der mittleren Spur langsam nach links zu den Parkplätzen auf einer Mittelinsel. Der Streifenwagen kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und rammt die Fahrertür von Fabiens Auto mit etwa 90 km/h. Ersthelfer und Rettungskräfte versuchen die junge Frau wiederzubeleben – vergeblich. Fabien erliegt noch am Unfallort ihren schweren Verletzungen. 

Unzulässiges Beweismittel

Etwa ein Jahr nach dem Unfall kommt ein schwerer Verdacht auf: Offenbar ist Peter G. im betrunkenen Zustand gefahren. Ein Alkoholtest wurde direkt nach dem Unfall jedoch weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft beauftragt. Zeugen vom Unfallort geben an, keinen Alkoholgeruch bemerkt zu haben.

In der Notaufnahme der Berliner Charité, in der Peter G. nach dem Unfall behandelt wird, kann aber offenbar doch Alkoholgeruch festgestellt werden, weshalb sein Blut untersucht wird: Eine Stunde nach dem Unfall wird bei dem Polizisten 1,1 Promille gemessen. Aus Datenschutzgründen darf das Krankenhaus dieses Ergebnis jedoch nicht von sich aus weitergeben.

Erst als die Berliner Staatsanwaltschaft einen anonymen Hinweis aus der Klinik erhält, leitet sie ein Verfahren gegen die Charité wegen Strafvereitelung ein – ein Trick, um an die Patientenakte von Peter G. zu gelangen. Doch ein Gericht erklärt das Vorgehen der Staatsanwaltschaft kurz darauf als rechtswidrig. Damit darf das Ergebnis des Bluttests nicht als Beweismittel im Prozess verwendet werden.

Ein neues Urteil

Im Dezember 2020 wird Peter G. zunächst wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. In einem Berufungsverfahren kommt der Fall im September 2021 erneut ins Rollen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung und die Nebenklage hatten Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten eingelegt.

Das Landgericht Berlin hat jetzt ein deutlich milderes Urteil ausgesprochen und die in erster Instanz verhängte Strafe aufgehoben: Statt zu einer Bewährungsstrafe ist Peter G. in dieser Woche zu einer Geldstrafe von insgesamt 12.900 Euro verurteilt worden. Von einem Unfallgutachter seien keine Hinweise auf Fehler durch Alkoholeinfluss gefunden worden und auch am Unfallort habe es keine Anzeichen gegeben, die eine Blutprobe erforderlich gemacht hätten.

Fabiens Eltern hatten als Nebenkläger eine Gefängnisstrafe von vier Jahren gefordert. Wie es ihnen nach dem neuen Urteil geht: Mittwoch, 15.12.2021, ab 21:15 Uhr bei stern TV.