Im falschen Körper

Transsexuellengesetz: Längst veraltet?

Das Transsexuellengesetz ist Mitgliedern der queeren Community seit Langem ein Dorn im Auge. Was die Ampel-Koalition jetzt ändern will.

Für transsexuelle Menschen ist der Weg zur amtlichen Personenstandsänderung beschwerlich. Die wird nämlich seit mehr als 40 Jahren durch das sogenannte Transsexuellengesetz geregelt. Dieses wird häufig, insbesondere von großen Teilen der queeren Community, kritisiert. Doch nicht nur rechtlich, auch gesellschaftlich fehlt es noch an Anerkennung, Akzeptanz und Aufklärung. Dies führt zu Diskriminierung, Pathologisierung und Exotisierung von trans Personen. Daher fordern sie eine Gesetzesgrundlage, die allen Geschlechtern gerecht wird. Diese soll Selbstbestimmung, Schutz und Sichtbarkeit von trans Personen gewährleisten. Und mit ihrer Forderung sin die Aktivisten und Aktivistinnen nicht allein: Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Human Rights Watch, Amnesty international und der Paritätische Wohlfahrtsverband halten eine Überholung des Transsexuellengesetzes für überfällig.  

Wie funktioniert eine Personenstands- und Namensänderung derzeit? 

Der Personenstand und der Vorname lassen sich amtlich ändern, wenn zwei Sachverständigengutachten vorliegen und anschließend ein Gerichtsverfahren durchlaufen wurde. Die Gutachten werden von Psychologen und Ärzten erstellt, die eine Störung der Geschlechtsidentität feststellen müssen. Um diese Feststellung treffen zu können, werden Fragen zu sexuellen Praktiken und Orientierung, Intimsphäre und stereotypischen Geschlechterrollen gestellt.
Außerdem ist das Verfahren mit einer Dauer von durchschnittlich neun Monaten sehr lang und nicht gerade günstig. Die Änderung des Vornamens kostet zwar „nur“ einige hundert Euro, die Personenstandsänderung und das gerichtliche Verfahren belaufen sich jedoch meist auf mehrere tausend Euro. Zeit- und Kostenaufwand beschreiben Betroffene daher oft als unverhältnismäßig. Hinzu kommen häufig auch geschlechtsangleichende Maßnahmen, an die für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen, in der Regel eine erneute körperliche Untersuchung geknüpft ist. Dieses Verfahren wird von Vielen, die es durchlaufen haben oder durchlaufen wollen, als herabwürdigend empfunden.

Was soll sich ändern? 

Nachdem 2019 und 2021 neue Gesetzesentwürfe vor Allem aufgrund des Widerstands der Union abgelehnt wurden, steht eine Änderung nun kurz vor: Die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP einigte sich im gemeinsamen Koalitionsvertrag auf die Umsetzung eines Selbstbestimmungsgesetzes. Diskutiert werden vor allem folgende Punkte: 

  • die rechtliche Änderung des Vornamens und des Personenstandsänderung über das Standesamt und ohne Verfahren vorm Amtsgericht  

  • die Selbstauskunft der Person soll für die Änderung ausreichen, also keine langwierigen psychologischen Gutachten und teuren Verfahrenskosten mehr 

  • die Antragsstellung soll bereits mit 14 Jahren ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich sein

  • Personenstand soll einmal jährlich geändert werden können

  • Offenbarungsverbot: Persönliche Informationen über die geschlechtliche Vergangenheit von trans Personen sollen nicht nachgeforscht werden  dürfen

Wie der neue Gesetzesentwurf letztlich konkret aussehen wird, steht noch nicht fest.

Hier finden Betroffene Hilfe:  

Beratungsstellen für LGBTQIA+  

  • Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband, der die Interessen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) vertritt: https://www.lsvd.de/de/  

  • Loveline ist ein Jugendportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hier werden die verschiedensten Themen besprochen und Fragen beantwortet: https://www.loveline.de/  

  • Liebesleben.de bietet gesicherte Informationen und praktischen Ratschlägen zu Fragen rund um Themen wie Geschlechtsidentität: https://www.liebesleben.de/