Auftakt nach Weihnachten

So läuft der Impfstart in Deutschland

Die Europäische Arzneimittelbehörde hat Anfang dieser Woche einen Impfstoff für Europa zugelassen. Wie es jetzt weitergeht.

Mit der Zulassung des Covid-19-Impfstoffs von Biontech und Pfizer durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) steht nun auch in Deutschland einem Impfstart nichts mehr im Wege. Die wichtigsten Informationen zu den Impfungen:

Wann starten die Impfungen in Deutschland?

Die Impfungen sollen in Deutschland ab dem 27. Dezember beginnen. Am 21. Dezember hatte die EMA eine positive Empfehlung zum Impfstoff des Mainzer Herstellers Biontech abgegeben, woraufhin die EU-Kommission eine Zulassung erteilte. Sobald die Impfstoff-Chargen auch durch das Paul-Ehrlich-Institut freigegeben werden, kann Biontech mit den Auslieferungen beginnen.

Wie viel Impfstoff wird zur Verfügung stehen?

Bis Jahresende sollen laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mehr als 1,3 Millionen Impfdosen an die Bundesländer verteilt werden. Im Januar kommen jede Woche mindestens weitere 670.000 Dosen hinzu, so Spahn.

Für das erste Quartal rechnet das Bundesgesundheitsministerium mit insgesamt 11 bis 13 Millionen Impfdosen. Die Lieferungen werden jeweils nach Bevölkerungsanteil an die Bundesländer verteilt.

Wer wird zuerst geimpft?

Da zu Beginn nicht ausreichend Impfstoff für alle zur Verfügung steht, legt die Impf-Verordnung eine Reihenfolge fest, nach der zunächst drei Gruppen Vorrang haben. Höchste Priorität haben demnach Menschen über 80 Jahre und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Intensivstationen.

Zur zweiten Gruppe gehören unter anderem die über 70-Jährigen, Hausärzte und Personen mit Trisomie 21 und Demenz. Die dritte Gruppe bilden über 60-Jährige, Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sowie Lehrer, Erzieher, Polizisten und Feuerwehrleute.

Wie laufen die Impfungen ab?

Alle Impfberechtigten werden informiert. Wer sich impfen lassen möchte, muss in der Regel zunächst einen Termin vereinbaren. Dies soll online oder bundesweit unter der Nummer 116 117 möglich sein.

Impfungen sind bis auf Weiteres nur in speziell dafür errichteten Impfzentren oder durch mobile Impfteams möglich. Am Einlass der Impfzentren wird zunächst kontrolliert, ob eine Impfberechtigung vorliegt. Der Nachweis kann zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Pflegeeinrichtungen, ärztliche Atteste oder den Personalausweis erfolgen.

Anschließend werden Impfberechtigte über den Impfvorgang und mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt und haben in einem persönlichen Gespräch mit einem Arzt die Möglichkeit, Fragen zu stellen, bevor die eigentliche Impfung erfolgt. Im Anschluss müssen Geimpfte noch eine gewisse Zeit zur Nachbeobachtung im Impfzentrum verbleiben.

Um die Wirksamkeit des Impfstoffes sicherzustellen, muss nach drei Wochen eine zweite Impfdosis verabreicht werden.

Was bedeutet die neue Virus-Mutation für die Wirkung des Impfstoffs?

Der Impfstoff-Hersteller Biontech hat sich positiv gezeigt, dass der jetzt zugelassene Impfstoff auch gegen die vor kurzem in Großbritannien entdeckte neue Variante des Coronavirus wirken könnte. Der Impfstoff sei bereits erfolgreich gegen etwa 20 Virusvarianten getestet worden, so Biontech-Chef Ugur Sahin.

Sollte sich wider Erwarten eine Unwirksamkeit gegen die mutierte Form von SARS-CoV-2 herausstellen, könne der Impfstoff nach Angaben von Biontech innerhalb weniger Wochen verändert und speziell auf die Mutation zugeschnitten werden. Der neue Impfstoff müsste anschließend aber erneut ein Zulassungsverfahren durchlaufen.