Netflix muss seine Preiserhöhungen zurücknehmen! Das LG Köln hat den Streaminganbieter zu Rückzahlungen an den Kläger verurteilt und erklärt mehrere Preissteigerungen für unwirksam. Die Entscheidung könnte enorme Bedeutung für Millionen Kunden in Deutschland haben. Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WBS.LEGAL erläutert hier das Urteil.
Mit dem Musterschreiben von WBS.LEGAL können Sie die "Zuvielzahlung" von Netflix zurückholen. Hier geht es zum Schreiben.