Einreise, Quarantäne, Stornierung

Risiko durch Delta-Variante: Was Urlauber jetzt beachten müssen

Die Bundesregierung hat weitere Länder zu Virusvariantengebieten erklärt. Welche Regeln jetzt für Reisende gelten.

Die Delta-Variante des Coronavirus breitet sich in Deutschland immer weiter aus. Auf etwa 50 Prozent schätzte RKI-Präsident Lothar Wiehler den Anteil unter den Neuinfektionen zuletzt. Auch in beliebten Urlaubsregionen ist die hochansteckende Virusmutation auf dem Vormarsch. Seit 30. Juni zählen auch Portugal und Russland zu den Virusvariantengebieten.

Die Einstufung als Virusvariantengebiet gilt zunächst für zwei Wochen, eine Verlängerung ist aber möglich. Für Einreisen aus diesen Gebieten gelten besondere Vorgaben. Was Sie bei der Rückkehr aus dem Urlaub beachten müssen und was Sie tun können, wenn Sie bereits eine Reise gebucht haben:

Was müssen Reiserückkehrer generell beachten?

Flugreisende müssen bei Einreise einen negativen Test oder den Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder nicht. Der Nachweis muss schon vor dem Abflug bei der Fluggesellschaft vorgezeigt werden.

Wer sich innerhalb der letzten zehn Tage in einem „einfachen“ Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat, muss sich vor der Einreise nach Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.

Für wen gilt eine Quarantänepflicht und wie kann sie verkürzt werden?

Reiserückkehrer, die sich in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben, müssen sich nach der Ankunft in häusliche Quarantäne begeben. Die Quarantäne ist nicht erforderlich, wenn vor der Einreise ein Genesenen- oder ein Impfnachweis über das Einreiseportal www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird.

Bei der Rückkehr aus einfachen Risikogebieten ist die Quarantänepflicht bei Nachweis eines negativen Testergebnisses aufgehoben. Nach einem Aufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden.

Nach der Einreise aus einem Virusvariantengebiet gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht – auch für Geimpfte und Genesene. Eine Verkürzung der Quarantäne durch ein negatives Testergebnis ist nicht möglich.

Entscheidend für die Einreisebestimmung sind die aktuellen Regelungen zum Zeitpunkt der Einreise. Es empfiehlt sich daher, auch während des Urlaubs Änderungen im Blick zu behalten.

Welche Länder sind betroffen?

Neue Virusvarianten-Gebiete sind seit dem 29. Juni Portugal und Russland. Zuvor waren unter anderem Großbritannien, Botswana, Brasilien und Indien als Variantengebiet eingestuft worden.

Einen Überblick über alle Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete finden Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts.

Was gilt für bereits gebuchte Reisen?

Eine kostenlose Stornierung sieht das Gesetz nur bei Pauschalreisen vor, also bei mindestens zwei gebuchten Reiseleistungen, etwa Flug und Hotel. Liegen bei einer Pauschalreise sogenannte „außergewöhnlich unvermeidbare Umstände“ vor, die die Reise erheblich beeinträchtigen, dann ist eine kostenlose Stornierung möglich.

Wurden Flug und Hotel separat gebucht, kann grundsätzlich nicht mit einer kostenlosen Stornierung gerechnet werden. Möglicherweise zeigen manche Hotels aber ein Entgegenkommen.

Weitere Informationen zu Einreisebeschränkungen und zur Test- und Quarantänepflicht finden Sie auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes und des Bundesgesundheitsministeriums.