stern TV Expertin Nicole Mutschke klärt auf

Reisemängel: Das gilt rechtlich!

Wir haben stern TV Expertin Nicole Mutschke gefragt, was man rechtlich machen kann, wenn der Urlaub nicht so läuft, wie man's gerne hätte.

Schimmel im Hotel, Gewitter am Urlaubsort oder ausgefallene Flüge: Der Urlaub kann einem durch Vieles verdorben werden. Wir haben stern TV Expertin Nicole Mutschke gefragt, was man rechtlich machen kann, wenn der Urlaub nicht so läuft, wie man's gerne hätte. 

Wann kann man eine Reise kostenlos stornieren?
Eine kostenlose Stornierung sieht das Gesetz nur bei Pauschalreisen vor. Pauschalreise bedeutet, dass man mindestens zwei Reiseleistungen (z.B. Hotel und Flug) gebucht hat. Liegen bei einer Pauschalreise sogenannte unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vor, die die Reise erheblich beeinträchtigen, dann ist eine kostenlose Stornierung möglich. Dabei gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes als gewichtiges Indiz dafür, dass solche Umstände gegeben sind. Aber Achtung, schwierig wird es natürlich, wenn man Last-Minute in Kenntnis der Reisewarnung bucht und sich dann kurzfristig doch „umentscheidet“! 

Wann können Individualurlauber kostenlos stornieren?
Hat man Flug und Hotel separat gebucht, dann ist eine kostenlose Stornierung grundsätzlich nicht möglich. Natürlich zeigen manche Hotels gerade nach den bösen Corona-Erfahrungen noch immer ein Entgegenkommen. Wird hier aber nicht explizit die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung eingeräumt, so besteht sie für Individualurlauber nicht. Also am Besten vielleicht versuchen, einen Deal auszuhandeln, mit Hotels klappte das manchmal durchaus.

Kann man den Reisepreis mindern, wenn Reisemängel vorlagen?
Bei Reisemängeln können Reisende den Reisepreis mindern. Allerdings sind die Erstattungen meist übersichtlich und eher im niedrigen Bereich. Hier mal eine Liste, um einen Eindruck zu verschaffen:

  • Komplettausfall der gebuchten Verpflegung: Minderung um 50% des Reisepreises
  • Fehlende Sauna, Tennisplatz, Kinderbetreuung, Strandliege oder ähnliches: Minderung um ca. 5-10% des Reisepreises
  • Fehlende Unterhaltungsangebote (Disco, Kino, Animation): Minderung um 5-15% des Reisepreises
  • Ausfall von Landausflügen bei einer Kreuzfahrt: Minderung um 20-30% des Reisepreises

Der Pool ist gesperrt. Kann man das geltend machen? 
Hier sollte zunächst gecheckt werden, ob ein Pool überhaupt vertraglich garantiert worden war. Falls ja kann eine kleine Preisminderung von 10-20 % möglich sein.

Kann ich Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen, wenn ich im Urlaub krank werde?
Das geht nur, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Erkrankung durch mangelnde Hygiene durch den Veranstalter zurückzuführen ist. Nur wenn ein solches Verschulden zu bejahen ist, kommen Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld in Betracht. Das wird sehr schwierig!

Die Flugzeiten haben sich bei meiner Pauschalreise total verändert. Darf ich jetzt kostenlos stornieren?
In Bezug auf Flugänderungen gibt es – auch wenn sich ein bisschen was im Reiserecht getan hat - die grobe Regel, dass man Verschiebungen der Flugzeit von bis zu vier Stunden hinnehmen muss. Leider ist die Rechtsprechung nicht sehr einheitlich. Manche Gerichte meinten leider durchaus, dass man auch mehr als 4 Stunden Verspätung hinnehmen muss.

Ich habe meinen Urlaub kostenlos stornieren können. Kann ich jetzt auch meinen genommenen Urlaub bei der Arbeit verschieben?
Zwar steht fest, dass man als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub hat, über die Lage des Urlaubs hat aber der Arbeitgeber zu entscheiden. Einseitig verschieben kann man daher sein Urlaub nicht. Natürlich kann man aber das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, um einzelne gemeinsame Lösung zu finden.