Lockdown, Öffnungen, Tests

Neue Beschlüsse: Wie geht’s weiter mit dem Lockdown?

Bund und Länder haben über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten. Wie geht es jetzt weiter?

Beim Corona-Gipfel haben Bund und Länder heute eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März beschlossen. Die Lockerungen sind künftig nicht mehr an einen Inzidenzwert von 35 gekoppelt. Die Maßnahmen im Überblick:

Lockerung der Kontaktbeschränkungen

Ab dem 8. März sollen demnach private Treffen wieder mit bis zu fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt sein. Neu ist: „Paare gelten als ein Haushalt.“ In Regionen mit niedrigem Inzidenzwert sollen sich auch drei Haushalte mit insgesamt höchstens zehn Personen treffen dürfen. Kinder bis 14 Jahre werden jeweils nicht mitgerechnet.

Die fünf Öffnungsschritte

  • In einem ersten Schritt wurden bereits Grundschulen, Kitas und Friseursalons wieder geöffnet.
  • Als Nächstes sollen ab dem 8. März bundesweit auch Buchhandlungen, Blumenhändler und Gartencenter wieder öffnen dürfen. Auch körpernahe Dienstleistungen sowie Fahrschulen dürften wieder öffnen – dort sind jedoch tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests für Kunden und ein Testkonzept für das Personal vorgeschrieben.
  • Liegt der Inzidenzwert in einem Bundesland oder einer Region stabil unter 50, dürfen hier in einem dritten Schritt Geschäfte, Museen, Galerien, Gärten und Gedenkstätten öffnen. Draußen ist dann auch kontaktfreier Sport mit maximal zehn Personen erlaubt. Bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 sollen diese Bereiche nur eingeschränkt öffnen: Im Einzelhandel etwa würden nur Terminshopping-Angebote erlaubt (Click and meet). Kunden müssten vorher einen Termin buchen.
  • Der vierte Öffnungsschritt (frühestens ab 22. März) erfolgt, wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Land oder einer Region mindestens 14 Tage lang stabil unter 50 geblieben ist. Dann dürften auch Außengastronomie, Theater, Kinos, Konzert- und Opernhäuser wieder öffnen. Auch Kontaktsport im Freien und kontaktfreier Hallensport wären dann wieder erlaubt.
  • Wenn der Inzidenzwert nach dem vierten Öffnungsschritt weitere 14 Tage stabil unter 50 bleibt, sollen Veranstaltungen mit zu 50 Personen im Außenbereich und Kontaktsport in Innenräumen möglich sein (frühestens ab 5. April).

„Notbremse“ bei Inzidenz über 100

Bei einem Inzidenzwert über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen soll laut Beschlussvorlage eine „Notbremse“ greifen. Dann würden erneut die strengeren Maßnahmen gelten.

Strategie für Schnelltests

Bis Anfang April ist zudem eine schrittweise Umsetzung flächendeckender Schnelltests geplant. Dazu gehört, dass das Personal in Schulen und Kitas sowie alle Schülerinnen und Schüler mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Präsenzwoche erhalten sollen.

Auch Beschäftigten, die in Präsenz arbeiten, soll ein kostenloser Schnelltest pro Woche angeboten werden – eine Testpflicht für Unternehmen soll es aber nicht geben. Überdies soll es für alle asymptomatischen Bürgerinnen und Bürger pro Woche einen kostenlosen Schnelltest bei Hausärzten oder in Testzentren geben.

Über weitere Öffnungsschritte, zum Beispiel in den Bereichen Gastronomie, Kultur oder Reisen, wollen Bund und Länder beim nächsten Corona-Gipfel am 22. März beraten.