Keine Sanktionen mehr

Hartz-IV: Sanktionen ausgesetzt bis 2023

Die Ampel hat die Hartz-IV-Sanktionen weitestgehend ausgesetzt. Was sich ändert, was gleich bleibt.

In den letzten 20 Jahren hat kaum eine Gesetzesreform so sehr polarisiert wie die sogenannten Hartz-Gesetze. Im Zentrum der Kritik: Die Reformierung des Sozial- und Arbeitslosengeldes, in der Öffentlichkeit bekannt geworden als Hartz IV. Ein wichtiger Bestandteil der Regelung ist der Grundsatz „Fördern und Fordern“: Wer also Geld vom Staat bekommt, muss auch nachweisen, dass er sich bemüht, wieder ins Berufsleben einzusteigen – ansonsten drohen Kürzungen des Arbeitslosengeldes.  

Wann drohten Sanktionen und welche? 

Die Hartz IV beziehende Person musste mit der Verhängung von Sanktionen rechnen, wenn sie entgegen bestimmter Pflichten handelte. Zu solchen Pflichten zählte beispielweise das Antworten auf Schreiben des Arbeitsamtes, das Erscheinen zu verabredeten Terminen, das Wahrnehen von (Arbeits-)Förderungsmaßnahmen und vielen mehr. Das Gesetz hielt einen ganzen Katalog von infrage kommenden Sanktionsmitteln bereit, die sich nach der Art und Schwere der Pflichtverletzung richteten. Die Sozialleistungen konnten entsprechend gekürzt oder ganz ausgesetzt werden. Problematisch ist dabei allerdings, dass bereits die geringste Kürzung der Hartz-IV-Leistungen den Hilfebedürftigen unter das Existenzminimum setzt. 

Was ist jetzt anders?

Das Bundesverfassungsgericht entschied daher auch 2019, dass alle Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent des Regelsatzes verfassungswidrig seien. Daher will die Ampel-Koalition diese Sanktionen zu großen Teilen abschaffen. Das hat sie so im Koalitionsvertrag vereinbart. Bis zur Einführung des geplanten Bürgergeldes, das 2023 kommen soll, werden fast alle Sanktionen ausgesetzt. Der Bundestag hat zugestimmt, sodass das Sanktionen-Moratorium ab dem 1. Juni gilt. 


Einige Sanktionen bleiben jedoch bestehen: Wer beispielweise ohne wichtigen Grund einen Termin im Jobcenter nicht wahrnimmt, muss auch weiterhin mit Hartz-IV-Leistungskürzungen rechnen. Es werden also nicht ausnahmslos alle Hartz-IV-Sanktionen ausgesetzt. Darüber hinaus hat die Regierung signalisiert, dass es auch Sanktionen beim neuen Bürgergeld geben wird.