Impfstoff für alle?

Ende der Impfpriorisierung: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Wer kann sich jetzt impfen lassen? Wie werden die Termine vergeben? Und welche Freiheiten erhalten Geimpfte?

Seit dieser Woche können sich bundesweit alle Menschen ab einem Alter von 12 Jahren gegen das Coronavirus impfen lassen – unabhängig davon, ob sie einer Risikogruppe angehören oder nicht. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen zur Aufhebung der Impfreihenfolge.

Wer kann sich jetzt wo impfen lassen?

Seit dem 7. Juni kann jeder, der sich impfen lassen möchte, ein Impfangebot erhalten. Das gilt nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums für Vertragsarztpraxen, Betriebsärzte, niedergelassene Privatärzte und Impfzentren. In den Impfzentren kann die Priorisierung jedoch übergangsweise von den Ländern beibehalten werden.

Wie sieht es mit der Impfung von Kindern und Jugendlichen aus?

Das Vakzin des Herstellers Biontech/Pfizer ist in der Europäischen Union seit Ende Mai für die Altersgruppe ab 12 Jahren zugelassen, es können sich also auch Kinder und Jugendliche impfen lassen. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt, dass durch Impfungen jüngerer Menschen, die viele soziale Kontakte haben, nicht nur diese Altersgruppe besser geschützt wird, sondern indirekt auch Menschen, die noch nicht geimpft wurden oder nicht geimpft werden können.

Kann man frei zwischen den Impfstoffen wählen?

Es besteht weiterhin keine freie Wahl zwischen den Vakzinen. Wegen der Impfstoffknappheit gibt es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kein Recht darauf, sich für den Impfstoff eines bestimmten Herstellers zu entscheiden. In einigen Bundesländern besteht jedoch die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Impfzentren zu wählen, die jeweils einen bestimmten Impfstoff verimpfen.

Welche Freiheiten erhalten Geimpfte zurück?

Für Menschen, die vollständig geimpft oder genesen sind, gelten Ausnahmen von den Einschränkungen. Sie brauchen zum Beispiel kein negatives Testergebnis beim Besuch von Restaurants oder Veranstaltungen. Auch die Kontaktbeschränkungen entfallen für Geimpfte und Genesene. Die Regeln zum Abstandhalten und Masketragen müssen aber weiterhin eingehalten werden.

Wie werden Impftermine vergeben?

Die Vergabe von Terminen in den Impfzentren wird von den Bundesländern jeweils über unterschiedliche Vergabesysteme organisiert. Mit Ausnahme von Berlin und Rheinland-Pfalz lassen sich auch unter der bundesweiten Telefonnummer 116 117 Impftermine beim jeweils zuständigen Landescallcenter vereinbaren.

In Arztpraxen gibt es keine zentrale Terminvergabe, jede Praxis regelt ihre Termine selbst. Einladungen zum Impfen werden in der Regel nicht verschickt.

Seit dem 7. Juni dürfen auch Betriebsärzte impfen. Die Durchführung der Impfungen und die Vergabe entsprechender Termine wird von den Betrieben organisiert.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.