E-Scooter

E-Scooter: Was verboten und erlaubt ist

​​​​​​​Seit 2019 nimmt nicht nur der Verkehr von E-Scooter zu, sondern auch die Probleme, die der elektronisch betriebene City-Roller bereitet. Was erlaubt ist – und was nicht.

Während 2020 noch 2155 Unfälle mit Personenschaden vom Statistischen Bundesamt registriert wurden, sind es im folgenden Jahr schon 4882 Verletzte. Auch wenn 2020 aufgrund der Pandemie weniger Menschen mit den E-Scootern unterwegs waren nimmt nicht nur der Trend, sondern auch die Unfälle auf den elektrischen Tretrollern zu.

Die Gründe

Unsachgemäßer Gebrauch:

  • Fahren unter Alkohol und Drogeneinfluss
  • Fahren zu zweit oder zu dritt auf den Scootern
  • Nutzung zu Transportzwecken
  • Fahren auf Fußwegen

 

Wildes Parken:

E-Scooter werden dort abgestellt, wo man gerade anhält: In Ampelbereichen, in der Mitte eines Fußweges oder auch an Bushaltestellen. Um das zu vermeiden hat der Senat jetzt eine neue Vorschrift für die Verleihfirmen erlassen. E-Scooter dürfen, wenn in der Nähe vorhanden, nur noch in speziell dafür angelegten Haltezonen abgestellt werden. Die Firmen müssen die E-Scooter so programmieren, dass der Leihvorgang sonst nicht beendet werden kann. 

Tuning der E-Scooter:

Hier sind zwar ausschließlich privat erworbene Scooter betroffen, trotzdem können die getunten Tretroller mit ausgewechseltem Motor und neuen Akkus für große Schäden sorgen.

 

Was erlaubt ist – und was nicht:

Wo darf ich fahren und wo nicht?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen erlaubt. Wenn diese nicht vorhanden sind, dürfen E-Scooter auch auf die Fahrbahn ausweichen, wobei weit rechts zu fahren ist. Gehwege, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind für E-Scooter tabu - es sei denn, diese sind durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" freigegeben. Das Schild "Radfahrer frei" gilt nicht für E-Scooter. Ausnahme: Bei Verbot der Einfahrt in Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ auch für E-Scooter.

Wie schnell darf ich fahren?

Nicht schneller als 20 km/h dürfen E-Scooter fahren. Fahrräder dürfen sie dabei auf Radwegen nicht behindern und auch Fußgänger haben auf gemeinsamen Geh- und Radwegen immer Vorrang.

Wo darf ich meinen Scooter abstellen?

Hier gelten für E-Scooter dieselben Vorschriften wie für Fahrräder: Parken auf Gehwegen ist erlaubt, solange dadurch keine Verkehrsteilnehmer behindert oder Wege versperrt werden.

Darf ich alkoholisiert fahren?

Hier gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid – das heißt: 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor.

Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahrer, die sich noch in der Probezeit befinden gelten 0,0 Promille. 

 

Wie lautet der Bußgeldkatalog?

Diese Bußgelder gibt es laut Bundesregierung bei E-Scooter-Verstößen:

  • Fahren ohne allgemeine Betriebserlaubnis: 70 Euro
  • Fahren ohne Versicherungsplakette: 40 Euro
  • Fahren auf nicht zulässigen Wegen: 15 bis 30 Euro
  • Fahren ohne vorgeschriebene Beleuchtung: 20 Euro
  • Fahren ohne vorgeschriebene Klingel: 15 Euro