Reiserecht

Diese Regeln gelten im Urlaub

Die meistgestellten Fragen zum Thema Reiserecht - unsere Rechtsexpertin klärt auf, was für ihre Reise gilt.

Der Flug ist verpasst, das Hotel überbucht oder der Koffer ist weg. Selten läuft der heiß ersehnte Sommerurlaub so glatt, wie man es sich wünscht. Aber welche Rechte haben Sie bei ihrer Reise? Anwältin Nicole Mutschke bringt Licht in den Rechtsdschungel und erklärt, wann Erstattungen anfallen können. 

Vor der Reise:

Ich war rechtzeitig unterwegs, habe aber meinen Flieger aufgrund des vollen Flughafen verpasst. Was steht mir zu?

Relevant ist hier, ob das Problem an der Sicherheitskontrolle oder am Check-in lag. Wenn der Flug aufgrund erheblicher Wartezeiten am Check-in verpasst wurde, ist die Airline der richtige Ansprechpartner. Schadensersatz in Höhe von 250 Euro für Kurzstreckenflüge, 400 Euro bei Mittelstreckenflügen und bis zu 600 Euro bei Langstreckenreisen können hier gefordert werden. Auch kann eine Erstattung des Flugtickets und Betreuungsleistungen wie Getränke, Essen oder einer Übernachtung angefordert werden.

Falls die Sicherheitskontrolle Schuld an dem verpassten Flug hat, muss die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz verklagt werden, da die Kontrolle über die Polizei läuft. Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter verantwortlich. Hier kann zum Beispiel eine Reisepreissenkung verlangt werden.

Der Flug meiner Pauschalreise wird storniert – was nun?

Gute Nachricht: Wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, muss sich der Reiseveranstalter um einen Alternativflug kümmern. Falls hier kostbare Urlaubszeit verloren gehen sollte, muss der Reisepreis gesenkt werden und/oder Schadensersatz wegen nutzloser aufgewendeter Urlaubszeit erfolgen. Schlauer ist es hier jedoch, wenn man sich direkt an die Fluggesellschaft wendet, da hier der Schadensersatz von 250 Euro bis 600 Euro höher liegt als die Entschädigung, die der Veranstalter selber leisten muss. 

Aber Achtung! Typischer Irrtum: Wenn mein Flug annulliert wird, bekomme ich stets die Staffel-Entschädigung?

So einfach ist das leider nicht. Geld gibt es nur zurück, wenn die Flughäfen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind oder das Flugunternehmen in der EU liegt, falls Reisende von einem Drittstaat in die EU fliegen. Fluggäste, die also beispielsweise mit einer amerikanischen Airline von Amerika nach Deutschland fliegen, bleiben leer aus.

Die Flugzeiten haben sich geändert oder mein Flug wurde überbucht

Wenn innerhalb der EU geflogen wird, gilt die sogenannte Fluggastrechteverordnung. Für starke Verspätungen von mehr als drei Stunden müssen die Fluggesellschaften aufkommen.

Im Überblick:

  • 250 Euro bei einer Flugstrecke bis zu 1.500 Kilometer
  • 400 Euro bei einer Strecke zwischen 1.500 Kilometern und 3.500 Kilometern
  • 600 Euro, wenn keines der Kriterien zutrifft

Kann ich meine Pauschalreise kostenlos stornieren, wenn sich die Flugzeiten stark geändert haben?

Hier gilt die Regel: Verschiebungen von bis zu vier Stunden müssen vom Urlauber hingenommen werden.

Das Hotel ist überbucht und der Veranstalter will mir ein neues anbieten

Vor der Reise muss ein Alternativhotel nicht akzeptiert werden. Reisende können in diesem Fall vom Reisevertrag zurücktreten und müssen ihr Geld zurückbekommen. Sollte sich erst am Reiseziel herausstellen, dass das Hotel voll ist, muss der Veranstalter einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Zusätzlich kann eine Erstattung von bis zu 25 Prozent des Reisepreises gefordert werden. Eine schlechtere Unterkunft muss überhaupt nicht akzeptiert werden.

Zahlt meine Reiserücktrittsversicherung, wenn ich mich nach der Buchung gegen den Urlaub entscheide?

Nein, auch wenn der Name es vermuten lässt, segnet die Versicherung nicht jeden Reiserücktritt ab. Nur wenn persönliche Gründe es unmöglich machen, die Reise anzutreten, bekommt man sein Geld zurück. Ein klassisches Beispiel wäre, dass eine Erkrankung die anstehende Reise verhindert. Dann übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die anfallenden Stornokosten.

Während der Reise:

 

Kann ich den Preis mindern, wenn Reisemängel vorlagen?

Ja, der Reisepreis kann gemindert werden. Leider liegen die Erstattungen aber im niedrigen Bereich. Eine fehlende Sauna, Kinderbetreuung oder Strandliegen bringen lediglich fünf bis zehn Prozent Erstattung. Ein gesperrter Pool oder fehlende Vergnügungseinrichtungen können bis zu 20 Prozent im Preis drücken. Ein Komplettausfall der Verpflegung kann den Reisepreis hingegen bis zu 50 Prozent reduzieren.

Mein Koffer ist verschwunden – welche Ansprüche habe ich?

Maximal 1.500 Euro Schadensersatz pro Person können hier in Betracht gezogen werden. Bei Pauschalurlauben kann auch eine Preissenkung verlangt werden. Bleibt der Koffer länger als 21 Tage verschwunden, gilt er als verloren.

Der Koffer kommt deutlich verspätet am Urlaubsort an

Hier gilt das Recht, Ersatzkleidung und Kosmetiker zu einem angemessenen Preis kaufen zu dürfen. Auch hier liegt die Höchstgrenze bei 1.500 Euro pro Person. Je nachdem, um was für eine Art der Reise – zum Beispiel Geschäfts- oder Strandurlaub - es sich handelt, können die Preise variieren. Wenn die Kleidung wieder verwendet werden kann, gibt es lediglich die Hälfte der Anschaffungskosten zurück.