Strengere Regeln

Diese Bundesländer verschärfen die Corona-Maßnahmen

Einige Bundesländer haben den Teil-Lockdown verschärft. Welche Regeln jetzt wo gelten.

Bei der Generaldebatte im Bundestag hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel heute für einen harten Lockdown ausgesprochen. Einige Länder, darunter Sachsen und Bayern, haben schon jetzt die Maßnahmen verschärft. Doch was gilt wo? Ein Überblick.

In Baden-Württemberg sollen für Corona-Hotspots verschärfte Regeln wie Ausgangsbeschränkungen, Distanzunterricht oder Alkoholverbot in der Öffentlichkeit eingeführt werden. Die Kontaktbeschränkungen werden nur vom 23. bis zum 27. Dezember gelockert.

Seit heute gelten in Bayern allgemeine Ausgangsbeschränkungen, d.h. das Haus darf nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Die Lockerungen der Kontaktbeschränkungen wurden zudem auf die Zeit vom 23. bis zum 26. Dezember beschränkt. Für Besuche in Kliniken und Pflegeheimen gelten strengere Regeln und an Schulen wird verstärkt auf Wechsel- und Distanzunterricht gesetzt. Alkoholkonsum ist in der Öffentlichkeit verboten.

Die Lockerungen der Kontaktbeschränkungen über Weihnachten und Silvester gelten in Berlin nicht. Hier dürfen sich auch über die Feiertage maximal fünf Personen treffen.

In Brandenburg könnte es ebenfalls eine Verkürzung der Lockerungen auf den Zeitraum vom 23. bis zum 27. Dezember geben.

Zusätzlich zu den bestehenden bundesweiten Regeln wird in Bremen die Schulpflicht für den 21. und 22. Dezember ausgesetzt.

In Hamburg ist der Verkauf von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten.

Ab Freitag gelten in Hessen Ausgangssperren von 23 Uhr bis 5 Uhr in Landkreisen mit einem Inzidenzwert über 200.

In Alten- und Pflegeheimen in Mecklenburg-Vorpommern werden die Regeln für Besucher eingeschränkt. Schüler ab der siebten Klasse sollen vom 4. bis zum 8. Januar von zuhause aus unterrichtet werden. Zudem dürfen in der Öffentlichkeit keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden.

Die Kontaktbeschränkungen könnten in Niedersachsen nach Weihnachten wieder verschärft werden.

In Nordrhein-Westfalen ist zusätzlich zu den bundesweiten Maßnahmen der Schulbeginn bereits ab sieben Uhr möglich.

Rheinland-Pfalz möchte die Kontaktbeschränkungen für Silvester voraussichtlich nicht lockern.

Im Saarland sollen Lockerungen nur zwischen dem 23. und 27. Dezember erlaubt sein. Heiligabend und Silvester gilt zudem ein Alkoholverbot auf belebten Straßen und Plätzen.

Schulen und Kindertagesstätten müssen in Sachsen ab Montag geschlossen bleiben. Auch der Einzelhandel muss zum Teil schließen – öffnen dürfen nur noch Lebensmittelgeschäfte und Geschäfte mit Produkten für den Grundbedarf. Die Lockerungen der Kontaktbeschränkungen gelten nur in der Zeit vom 23. bis zum 27. Dezember.

Auch in Sachsen-Anhalt soll es für Silvester keine Lockerung der Regeln geben.

In Schleswig-Holstein soll das Ausschenken von Alkohol in der Öffentlichkeit aller Voraussicht nach verboten werden.

Thüringen wiederum möchte die Kontaktbeschränkungen über Weihnachten und Silvester nicht lockern. Erlaubt sein sollen weiterhin fünf statt zehn Personen.