Lappen weg wegen Lappalien?

Die härteren Strafen im Bußgeldkatalog

Welche Geldbußen Falschparkern und Rasern jetzt drohen.

Mit der Verabschiedung der neuen Straßenverkehrsordnung am 28. April ist ein neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsdelikte in Kraft getreten. Das sind die wichtigsten Regelungen.

Halten und Parken

Für unzulässiges Parken auf Fahrrad- und Gehwegen, das Halten auf einem Fahrradschutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe können jetzt Geldbußen von 55 Euro fällig werden. Bei besonders schweren Verstößen droht hier auch der Eintrag von einem Punkt in das Fahreignungsregister.

Das Bußgeld für Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen ohne Berechtigung wurde von 35 auf 55 Euro angehoben. Auch das unberechtigte Parken auf Parkplätzen für elektrische Fahrzeuge oder Carsharing-Fahrzeuge kann jetzt mit einer Geldbuße von 55 Euro sanktioniert werden.

Rettungsgasse

Für das Nichtbilden oder unerlaubte Durchfahren einer Rettungsgasse können bis zu 320 Euro Bußgeld, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte fällig werden.

Geschwindigkeit

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h innerorts und mehr als 26 km/h außerorts drohen ein einmonatiges Fahrverbot, ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt.

Weitere Informationen zum neuen Bußgeldkatalog finden Sie auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums.