Virenschleuder Privatfeier

Das sind die neuen Corona-Regeln

Bund und Länder haben neue Regelungen zu öffentlichen und privaten Feiern beschlossen.

Private Feiern im Freundes- und Familienkreis sind in den vergangenen Wochen besonders häufig zu Infektions-Hotspots geworden. Nach einer Familienfeier in Bielefeld stehen dort aktuell mehr als 1.000 Menschen unter Quarantäne. Bund und Länder haben jetzt neue Corona-Regeln beschlossen, die vor allem private und öffentliche Feiern betreffen.

Begrenzte Teilnehmerzahl

Wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner gemeldet werden, gilt bei Feiern in öffentlichen Räumen eine maximale Teilnehmerzahl von 50 Personen. Bei mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche liegt die Obergrenze bei 25 Teilnehmern.

Für private Feiern wird generell eine Teilnehmerzahl von höchstens 25 Personen empfohlen. Bei steigenden Infektionszahlen kann die Teilnehmerzahl noch weiter reduziert werden. Großveranstaltungen finden bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht statt.

Alkoholverbote

Abhängig vom Infektionsgeschehen können darüber hinaus regionale und zeitlich begrenzte Ausschankverbote für Alkohol verhängt werden, um Ansteckungen im Bereich der Gastronomie zu reduzieren.

Bußgelder bei falschen Angaben

Die Angabe von falschen persönlichen Daten in Gästelisten bei Restaurant- oder Veranstaltungsbesuchen soll mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet werden.

Erweiterte AHA-Regeln

Die bisher geltenden AHA-Regeln für Abstand, Hygiene und Alltagsmasken werden um ein „L“ für Lüften und ein „C“ für Corona-Warn-App erweitert. Regelmäßiges Stoßlüften könne die Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen erheblich verringern, heißt es in dem Beschluss von Bund und Ländern.

Regionale Unterschiede

Welche Regelungen jeweils gelten, kann sich von Bundesland zu Bundesland stark unterscheiden.

In Berlin gilt schon jetzt eine beschränkte Teilnehmerzahl für private Feiern, obwohl der Grenzwert für Neuinfektionen noch nicht erreicht ist. Draußen dürfen sich maximal 50 Menschen versammeln, drinnen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Personen. Ab 10 Teilnehmern müssen die Gastgeber zudem eine Gästeliste führen. Das Land hat darüber hinaus eine Maskenpflicht in Büros eingeführt.

In Nordrhein-Westfalen werden falsche Angaben in Restaurants und Gaststätten mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet. Private Feiern mit mehr als 50 Gästen müssen unter der Angabe eines Verantwortlichen beim Ordnungsamt angemeldet werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 500 Euro.

Welche Verordnungen jeweils für Ihre Region gelten, erfahren Sie auf der Seite Ihres Bundeslandes.

Ausführliche Informationen zu den neuen Corona-Regeln finden Sie auf der Seite der Bundesregierung. Hier können Sie auch den aktuellen Beschluss von Bund und Ländern nachlesen.