Staatliche Unterstützung

Corona-Finanzhilfen: Wer bekommt wie viel?

Unternehmen und Selbstständige, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, haben Anspruch auf finanzielle Förderung. Ein Überblick über die Corona-Hilfen.

Gastronomie, Kultur, Einzelhandel – einige Branchen trifft der Lockdown besonders hart. Die Politik hat Betroffenen  zwar schnelle und unbürokratische Unterstützung zugesagt, doch viele Hilfen wurden bislang nur schleppend oder noch gar nicht ausgezahlt.

Welche Corona-Hilfen es gibt und ob Sie einen Anspruch auf Förderung haben, erfahren Sie in unserer Übersicht.

Die Corona-Finanzhilfen im Überblick
 

Überbrückungshilfen

Wer hat Anspruch auf Überbrückungshilfe?

Die Überbrückungshilfe III können alle Unternehmen, (Solo-)Selbstständige, Freiberufler, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen für den Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 beantragen. Voraussetzung ist, dass in jedem Monat, für den die Hilfe beantragt wird, ein Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr vorliegt.

Für die Monate September bis Dezember 2020 kann noch bis zum 31. März die Überbrückungshilfe II beantragt werden. Neben einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent pro Monat muss eine weitere Voraussetzung erfüllt sein: Umsatzeinbußen von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und August 2020 oder durchschnittlich mindestens 30 Prozent Umsatzeinbußen von April bis August 2020.

Unternehmen, die bereits November- oder Dezemberhilfe erhalten, können die Überbrückungshilfe III für diese beiden Monate nicht beantragen. Die Überbrückungshilfe II wird auf die November- und Dezemberhilfen angerechnet. 

Wann wird wie viel Überbrückungshilfe ausgezahlt?

Je nach Umsatzeinbußen werden bis zu 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten übernommen. Die maximale Förderhöhe pro Monat liegt für die Überbrückungshilfe II bei 50.000 Euro, für die Überbrückungshilfe III bei 1,5 Millionen Euro.

Für die Überbrückungshilfe III werden erste Abschlagszahlungen von maximal 100.000 Euro pro Monat seit Mitte Februar ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung soll ab März erfolgen.
 

Neustarthilfe für Soloselbstständige

Wer kann Neustarthilfe beantragen?

Die Neustarthilfe können Soloselbstständige aller Branchen beantragen, die ihre Tätigkeit im Haupterwerb ausüben, für die aber eine Förderung durch Überbrückungshilfe III aufgrund geringer betrieblicher Fixkosten nicht infrage kommt.

Wie hoch ist die Neustarthilfe?

Für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 wird eine einmalige Betriebskostenpauschale ausgezahlt, die 50 Prozent des Umsatzes eines sechsmonatigen Referenzzeitraums im Jahr 2019 beträgt, maximal jedoch 7.500 Euro. Die Neustarthilfe wird in der Regel wenige Tage nach Antragstellung ausgezahlt.
 

November- und Dezemberhilfe

Wer hat Anspruch auf November-/Dezemberhilfe?

Unternehmen, Selbstständige, Vereine und gemeinnützige Einrichtungen aus allen Branchen, die direkt oder indirekt von den Schließungen seit dem 2. November betroffen sind, können noch bis zum 30. April Anträge für November- und Dezemberhilfen stellen.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die erst ab dem 16. Dezember 2020 schließen mussten (z.B. Friseursalons, Einzelhandel). Für sie könnte aber ein Antrag auf Überbrückungshilfe infrage kommen.

Wann wird wie viel November-/Dezemberhilfe ausgezahlt?

Betroffene Unternehmen erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus den Monaten November und Dezember 2019. Umsätze, die Unternehmen trotz Schließung erzielen, werden bis zu 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet – andere Hilfen wie zum Beispiel Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld dagegen schon.

Die Auszahlung der Novemberhilfen läuft seit Anfang Januar, die der Dezemberhilfen seit Anfang Februar. Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Förderung werden seit Dezember bzw. Januar ausgezahlt.
 

Weitere Informationen

Einen Überblick über die einzelnen Hilfen und Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Hier finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Überbrückungshilfe, der Neustarthilfe und den November- und Dezemberhilfen.