Sozialleistung

Bürgergeld: Alles was Sie wissen müssen

Mit dem Jahreswechsel ist es so weit: Das neue Bürgergeld ersetzt als Grundsicherung Hartz 4. Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Bürgergeld: Was ist das?

Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung vom Staat für Menschen, die bedürftig sind, also arbeiten können, aber kein Arbeitslosengeld erhalten. Ab Januar 2023 ersetzt es seinen Vorgänger: Hartz 4. Durch die Reform sollen Empfänger mehr Geld bekommen, wenn die Preise in Deutschland insgesamt steigen. Durchschnittlich seien es laut Spezialisten 50 Euro. 

Die Regelsätze für 2023 im Überblick: 

502 Euro – für eine alleinstehende Person

451 Euro – für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft

420 Euro – für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren 

348 Euro – für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren 

318 Euro – für Kinder bis einschließlich 5 Jahren

Bis 2024 werden zudem die Kosten für Miete oder Eigenheim übernommen, ohne dass geprüft wird, ob die Wohn­kos­ten angemessen sind. Ab 2024 prüft das Jobcenter dann, ob die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind. Auch Vermögen bis zu 40.000 Euro pro Person bleibt unangetastet – diese Summe wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Wann haben Sie einen Anspruch auf das Bürgergeld? 

Einen Anspruch auf Bürgergeld haben Sie, wenn Sie älter als 15 Jahre sind, das Rentenalter noch nicht erreicht haben und folgende Voraussetzungen erfüllen: Erwerbsfähigkeit, Bedürftigkeit und Wohnsitz in Deutschland. Um das Bürgergeld zu beziehen, müssen Sie nicht arbeitslos sein. 

Wie beantrage ich das Bürgergeld? 

Wenn Sie bereits das Ar­beits­lo­sen­geld 2 bekommen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Ab 2023 bekommen Sie automatisch die höheren Regelsätze. Anderenfalls können Sie ab dem 1. Januar 2023 das Bürgergeld beantragen.