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Altersgrenze für Strafmündigkeit senken?

Kinder unter 14 können nicht strafrechtlich verfolgt werden. Sollte sich das ändern? Stimmen Sie hier ab.

„Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist." So steht es in Paragraf 19 des Strafgesetzbuches. Das bedeutet: Egal, wie schlimm die Tat ist, Täterinnen und Täter, die unter 14 sind, haben keine strafrechtliche Verfolgung zu fürchten. Die gesetzlich festgeschriebene Schuldunfähigkeit verhindert, dass die Staatsanwaltschaft sie anklagen geschweige denn ein Richter sie ins (Jugend-)Gefängnis stecken kann. 

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Nicht die Staatsanwaltschaft, sondern das Jugendamt ist zuständig

Fälle, in denen Kinder unter 14 straffällig geworden sind, werden deshalb nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern vom Jugendamt behandelt. Die Ämter müssen sich dann die Gesamtsituation ansehen - also zum Beispiel Schwere der Tat, familiäres Umfeld, Wiederholungsgefahr und psychischen Zustand des Kindes - und entscheiden, welche Maßnahme angemessen ist. Dies kann von Maßnahmeen zur Erziehungshilfe bis hin zur Entziehung des Sorgerechtes und der Unterbringung in einem Heim oder einer psychiatrischen Anstalt gehen. Kinder, die Straftaten begangen haben, kriegen also durchaus Konsequenzen zu spüren - nur eben keine strafrechtlichen.

Deutsche Polizeiwerkschaft fordert Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters

Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert schon seit geraumer Zeit eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahre. Auf ihrer Website schreibt die Gewerkschaft, dass diese Maßnahme nicht dazu diene, 12-Jährige ins Gefängnis zu stecken, sondern eine erzieherische Maßnahme sein solle. Juristen sind sich uneinig darüber, ob eine Herabsetzung wirklich sinnvoll wäre. 

Mordfall Luise eröffnet Debatte erneut

Die Debatte um das richtige Strafmündigkeitsalter läuft schon lange. Erst 2019 hatte die CSU-Gruppe im Bundestag einen Vorstoß zur Änderung der Rechtslage gewagt, nachdem 12- und 13-Jährige mutmaßlich an einer Vergewaltigung beteiligt waren. Der nun bekannt gewordene Mordfall Luise, bei dem eine 12- und eine 13-Jährige ihre Mitschülerin Luise mit mehreren Messerstichen getötet haben sollen, hat die Diskussion erneut eröffnet. 

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