Rückkehr in den Klassenraum

Öffnung von Schulen und Kitas: Welche Regeln in welchen Bundesländern gelten

Nach Monaten im Homeschooling öffnen jetzt in vielen Bundesländern erstmals wieder Schulen und Kitas. Doch was gilt in welchem Bundesland?

Trotz steigender Infektionszahlen lockern viele Bundesländer in dieser Woche schrittweise die Einschränkungen für den Kita- und Schulbetrieb. Auf der letzten Konferenz zwischen den Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel waren Schulen und Kitas zur Ländersache erklärt worden. Mit Blick auf die Lockerungen sorgt das für einen bundesweiten „Flickenteppich“. Abhängig vom Inzidenzwert können sich die Regelungen sogar von Landkreis zu Landkreis unterscheiden.

Eine Stadt, die seit Beginn der Pandemie immer wieder durch ihren Sonderweg hervorsticht, ist Tübingen. Die Stadt mit rund 91.000 Einwohnern hat unter der Leitung der Notärztin und Pandemiebeauftragten Lisa Federle ein eigenes Präventionsmodell entwickelt. Dazu gehört in erster Linie eine groß angelegte Teststrategie: Bereits im September vergangenen Jahres wurden regelmäßige Tests bei Personal, Bewohnern und Besuchern von Pflegeheimen durchgeführt. Seit Mitte Oktober haben zudem alle Tübinger und Menschen aus der Region die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen.

Darüber hinaus wurden von der Tübinger Stadtverwaltung im November rund 15.000 FFP2-Masken an Bürgerinnen und Bürger im Rentenalter verschickt. Seit April 2020 gibt es zudem sogenannte Sammeltaxis, mit denen ältere Menschen zum Preis eines Bustickets fahren können. Die Stadt hatte außerdem dazu aufgerufen, Supermärkte bis 11 Uhr den Senioren zum Einkaufen zu überlassen.

In den vergangenen Wochen sind viele Erzieher:innen, Lehrer:innen und ältere Schüler:innen darin geschult worden, Schnelltests an sich selbst durchzuführen. Aktuell ist Tübingen nach Angaben von Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) mit 200.000 Schnelltests versorgt. „99 Prozent der Menschen sind nicht infiziert. Also müssen wir Infizierte finden und dafür müssen wir testen“, erklärt er das Vorgehen der Stadt.

Auf welche Strategie die Bundesländer bei der Öffnung von Schulen und Kitas jeweils setzen, können Sie der Übersicht entnehmen:

Die Regelungen der Bundesländer im Überblick

Baden-Württemberg: Kindertagesstätten kehren unter Einhaltung bestimmter Maßnahmen zum Regelbetrieb zurück. In Grundschulen und Abschlussklassen findet Unterricht im Wechselbetrieb statt. Für Grundschüler gilt weiterhin keine Präsenzpflicht. Das Kita- und Schulpersonal hat Anspruch auf zwei Schnelltests pro Woche.

Bayern: Kitas öffnen in Kreisen und Städten mit einem Inzidenzwert von unter 100, eine Notbetreuung steht weiterhin zur Verfügung. In Grundschulen und Abschlussklassen werden die Schülerinnen und Schüler im Wechsel- oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand unterrichtet. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet in dem betroffenen Kreis Distanzunterricht statt.

Berlin: Die Notbetreuung in Kitas wird erhöht, von einer maximalen Auslastung von 50 Prozent auf jetzt 60 Prozent. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 findet Wechselunterricht statt, die Unterrichtsorganisation der Abschlussklassen bleibt den Schulleitungen überlassen. Mit Schnelltests für das Personal wurde am 22. Februar begonnen.

Brandenburg: Die Kitas bleiben geöffnet, es wird jedoch an die Eltern appelliert, die Kinder zuhause zu betreuen. Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 werden wechselweise in Präsenz und Distanz unterrichtet, für Abschlussklassen gilt weiterhin Präsenzunterricht. Bis April sind für das Schulpersonal jeweils fünf Schnelltests möglich.

Bremen: Ab dem 1. März gibt es in Kitas einen eingeschränkten Regelbetrieb. Grundschulen kehren in Bremen ab dem 1. März, in Bremerhaven ab dem 15. März zum Präsenzbetrieb in voller Klassenstärke zurück. Der Unterricht ab Jahrgangsstufe 5 wird im Wechselmodell fortgeführt. Prüfungen werden in Abschlussklassen in Präsenz durchgeführt.

Hamburg: Kitas bieten eine Notbetreuung an, bleiben ansonsten aber weiterhin geschlossen. In Schulen ist die Präsenzpflicht bis zum 26. Februar ausgesetzt, Unterricht findet als Distanzunterricht statt.

Hessen: Seit dem 22. Februar sind die Kitas geöffnet, Eltern werden jedoch gebeten, das Angebot zurückhaltend zu nutzen. Die Jahrgänge 1 bis 6 werden im Wechselmodell unterrichtet, ab Klasse 7 gilt weiterhin Distanzunterricht. Das Schulpersonal kann sich wöchentlich testen lassen.

Mecklenburg-Vorpommern: Eingeschränkter Regelbetrieb findet in Kitas bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 statt. In Kreisen und Städten mit einem Inzidenzwert unter 50 beginnt ab dem 24. Februar der Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 6.

Niedersachsen: In Kitas findet derzeit nur eine Notbetreuung statt. Grundschulen und Abschlussklassen werden im Wechselmodell unterrichtet. Für die übrigen Jahrgänge gilt noch bis zum Ende des Lockdowns Distanzunterricht. Schnelltests in Schulen sollen ab März kommen.

Nordrhein-Westfalen: Die Betreuung in Kitas läuft im eingeschränkten Regelbetrieb. Grund- und Förderschulen wechseln zwischen Präsenz- und Distanzunterricht, Abschlussklassen kehren zum Präsenzunterricht zurück. Das Schulpersonal kann sich bis Ostern zweimal wöchentlich testen lassen.

Rheinland-Pfalz: Kinder sollen möglichst zuhause betreut werden, Kitas bieten aber eine Notbetreuung an. In Grundschulen findet Präsenzunterricht statt, wenn Mindestabstände eingehalten werden können – andernfalls wird im Wechselmodell unterrichtet. Der Präsenzunterricht in Abschlussklassen wird unter Einhaltung des Mindestabstands fortgesetzt. Das Kita- und Schulpersonal kann sich jederzeit testen lassen.

Saarland: Kitas bieten eine Notbetreuung an. In Grundschulen wird zwischen Präsenz- und Distanzunterricht gewechselt. Für Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt. Das Schulpersonal und die Schülerinnen und Schüler sollen sich bis zu zweimal pro Woche testen lassen können.

Sachsen: Für Kitas, Grundschulen und untere Stufen von Förderschulen gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb. Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen werden in Präsenz unterrichtet, die übrigen Jahrgänge bleiben weiterhin im Distanzunterricht.

Sachsen-Anhalt: Ab dem 1. März werden Kitas schrittweise geöffnet. Schulen öffnen ab dem 1. März im eingeschränkten Regelbetrieb. Abschlussklassen werden bereits in Präsenz unterrichtet. Der Regelbetrieb ist in Städten und Kreisen mit einem Inzidenzwert unter 50 möglich.

Schleswig-Holstein: Die Kitas sind wieder geöffnet. Für Schülerinnen und Schüler in Grundschulen und Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt. Bis Ostern sollen sich Schul- und Kitapersonal zweimal pro Woche testen lassen können.

Thüringen: Kitas und Grundschulen sind mit Einschränkungen geöffnet. Ab dem 1. März sollen auch die Jahrgangsstufen 5 und 6 in einen eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 gilt das auch für alle Klassen ab der 7. Jahrgangsstufe.